Mittwoch 19.06.2013
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Der Kampf geht weiter - diesmal gegen Niedriglöhne
Laut dem Urteil vom 14. August dieses Jahres war der Stundenlohn von unter 7,22 Euro bei einer gelernten Verkäuferin mit Berufserfahrung in kleineren Betrieben unzulässig.
Bei einem Stundenlohn von 6,61 Euro habe in diesem Fall ein „auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung der Klägerin und der Gegenleistung durch die Beklagte vorgelegen”, hieß es. Die Kammer berief sich dabei unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Kleine und mittlere Betrieben im Fokus
Die Gewerkschaft kündigte an, die Beschäftigten in kleinen und mittleren Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern stärker auf ihre Rechte aufmerksam zu machen.
Verdi-Sprecherin Cornelia Töpfer begrüßte, dass das Gericht den geltenden Tarifvertrag als Maßstab akzeptiert habe, der nicht beliebig unterschritten werden dürfe. Nun müssten weitere Angestellte „den Mut finden, für faire Löhne einzutreten”.
Das Verfahren hatte Verdi nach eigenen Angaben zusammen mit der DGB Rechtsschutz GmbH angestrengt.
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